Die Gesellschaft Anthroposophischer Ärztinnen und Ärzte in Deutschland (GAÄD) fordert die Politik auf, der Empfehlung des Deutschen Ärztetages 2024 zur Streichung der GOÄ-Ziffern für homöopathische Leistungen nicht zu folgen.
Der Deutsche Ärztetag in Mainz hat am 10. Mai 2024 mit einer Mehrheit von nur 117 zu 97 Stimmen gegenüber der Politik die Empfehlung ausgesprochen, die Erstattung ärztlicher homöopathischer Leistungen komplett zu streichen und homöopathische Arzneimittel künftig nicht mehr als apothekenpflichtige Arzneimittel gelten zu lassen.
Würde die Politik dieser Empfehlung folgen, wäre das eine radikale Beschneidung des gesetzlich verankerten Methodenpluralismus sowie der Therapiefreiheit, und damit eine aus demokratischer Sicht fatale Missachtung des erst kürzlich in Umfragen wieder bestätigten Wunsches von über 70% der Bevölkerung nach eben diesem Methodenpluralismus und der Therapiefreiheit in der Medizin.
Der Antrag zu diesem Beschluss zeigt auch, dass die von den Antragstellenden geforderte Wissenschaftlichkeit selbst nicht geachtet wird. In der Begründung des Antrages wird noch nicht einmal auf die aktuellste Studienlage zur Wirksamkeit der Homöopathie Bezug genommen, sondern diese ignoriert, obwohl sie klar darauf hinweist, dass die Wirksamkeit der Homöopathie deutlich über den sogenannten Placeboeffekt hinausgeht. Die nur dünne Mehrheit (117 zu 97 Stimmen der Delegierten) für diesen Beschluss des Deutschen Ärztetages verdeutlicht, dass die deutsche Ärzteschaft in der Frage zur Homöopathie gespalten ist, und spiegelt in keiner Weise eine eindeutige Haltung.
In der seit langem vorbereiteten und konzertierten Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine adäquate Neuformulierung der entsprechenden Leistungsberechnungen nicht nur für homöopathisch arbeitende Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für die gesamte Ärzteschaft vorgesehen.
In klarer Abgrenzung zu dieser die gesetzlich verankerte Therapiefreiheit einschränkenden Empfehlung des Deutschen Ärztetages 2024 bittet die GAÄD die Politik eindringlich, die seit Jahren überfällige Novellierung der GOÄ endlich und rasch umzusetzen.
(Pressemitteilung der GAÄD e.V., Stand: 13. Mai 2024)